Aktuelles – Pfarrgemeinderatswahl 2026
Am 1. März 2026 stehen in allen Gemeinden die Pfarrgemeinderatswahlen an.
Ziele und Aufgaben des Pfarrgemeinderates
Der Pfarrgemeinderat dient dem Aufbau einer lebendigen Gemeinde durch die Verwirklichung des Heilsdienstes und Weltauftrags der Kirche. In pastoralen Fragen berät und unterstützt er den Pfarrer in seinen Aufgaben. Als Organ des Laienapostolats wird er, ohne in die Eigenständigkeit der Gruppen und Verbände in der Pfarrgemeinde einzugreifen, in eigener Verantwortung tätig (vgl. Satzung für Pfarrgemeinderäte, § 2 beide Alternativen). Dies betrifft insbesondere sein gesellschaftspolitisches Engagement, das in den verschiedenen Ausfächerungen des menschlichen Lebens in der Pfarrgemeinde zum Tragen kommen sollte, beispielsweise in Berufs- und Arbeitswelt.
Der Pfarrgemeinderat ist das pastorale Laiengremium, dessen Ziel eine lebendige christliche Gemeinde in einer säkularisierten Gesellschaft ist. Seine wichtigste Aufgabe ist dabei, die Grunddienste der Kirche Gottesdienst (geistliches Leben), Verkündigung (christliches Lebenszeugnis in Tat und Wort), Diakonie (Nächstenliebe und soziales Engagement) mitzutragen und zu verwirklichen.
Pfarrgemeinderäte sind „Gottes Mitarbeiter am Evangelium“ (1 Thess 3,2). Sie tragen Mitverantwortung an der Entfaltung der Geistesgaben in der Gemeinde und für die Menschen in ihrem Umfeld. Sie sind aufgerufen, in allem zusammenzuarbeiten, nicht zuletzt in den sozialen Bereichen, und die Gebets- und Gottesdienstgemeinschaft zu wahren.
Es sollten die verschiedenen Gruppierungen der Pfarrei im Pfarrgemeinderat vertreten sein, damit ein breites Spektrum von Ideen und Anregungen zur Mitgestaltung in die Arbeit einfließen kann.
Eine lebendige Gemeinde braucht zur Erfüllung ihrer vielfältigen Aufgaben viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dazu ist es hilfreich, thematisch orientierte Sachausschüsse im Pfarrgemeinderat einzurichten oder zumindest Sachbeauftragte für bestimmte Bereiche zu benennen, die das entsprechende Anliegen hauptsächlich verfolgen. Jede und jeder sollte dabei die eigene Rolle finden können. Zwei besondere Aufgabenfelder sind die Jugend und die Familie.
Der Pfarrgemeinderat
- ist Gesicht und Stimme der Pfarrgemeinde.
- beobachtet, was in der Kirche passiert.
- möchte das Leben und die Politik vor Ort mitgestalten.
- entscheidet bei allen wichtigen Fragen der Pfarrgemeinde mit.
- überlegt, wie er Menschen helfen kann.
- ist eine tolle Gemeinschaft von vielen Menschen mit gleichen Zielen.
Weitere Infos auch unter: Bistum Augsburg / Wahlen-Pfarrgemeinderaete
Aktuelle Mitglieder

seit 2022
Ann-Katrin Kling

seit 2022
Ulrich Bissinger
Melina Filusch
Michael Häutle
Tanja Klaiber
Doris Meyer
Marcus Zimmermann-Meigel

seit 2022
Sabine Mannes
Sandra Stadler
Simone Kast

Pfarrgemeinderat St. Konrad, Burlafingen
Aufgaben
Der Pfarrgemeinderat ist ein beratendes Gremium, d. h. er bespricht, überlegt und durchdenkt mit den hauptamtlichen pastoralen Mitarbeitern (Priester, Diakon und Gemeindereferenten) die Seelsorge in der Pfarrgemeinde: Was „brauchen“ die Menschen? Welchen Gliedern müssen wir uns verstärkt zuwenden? Wie können wir Kirche in der Öffentlichkeit vertreten? Wie kann es uns gelingen, Familien nicht nur für den Gottesdienst, sondern für die Gemeinschaft der Christen zu interessieren …?
Sitzungen des Pfarrgemeinderats sind immer öffentlich. Sie dürfen als stiller Zuhörer gerne dazukommen.
Alle Pfarrgemeinderäte der einzelnen Gemeinden treffen sich zu einem gemeinsamen Beginn. In der ersten halben Stunde gibt es einen geistlichen Impuls und einen Austausch über Anliegen der Pfarreiengemeinschaft die alle Räte der Pfarreiengemeinschaft betreffen. Anschließend gehen die einzelnen Gremien in getrennte Räume und besprechen Themen der einzelnen Teilgemeinden.