Pfarrgemeinderatswahlen in allen Pfarreien

Wann

So.. 01.03.2026    
08:00 – 17:00

Pfarrgemeinderatswahlen 2026

Am 1. März werden in unseren Gemeinden wieder die Pfarrgemeinderäte gewählt, die mit Ideen und Rat, mit Einsatz und Energie das Leben in unseren Gemeinden aktiv und wesentlich mitgehalten! Unsere Ehrenamtlichen, die sich in den Pfarrgemeinderäten engagieren, sind ein unverzichtbarer Teil der Gemeinden! Sie geben Jesus und der Kirche ihr Gesicht und wirken mit ihren Gaben mit an der Umsetzung des Auftrags Jesu: „Verkündet das Evangelium allen Geschöpfen!“

Jetzt schon suchen wir Kandidaten und die Gemeinde braucht Ihre Hilfe!

Haben Sie selber Lust sich zu engagieren oder kennen Sie jemanden, den sie für geeignet halten? Dann füllen Sie bitte einen Vorschlagszettel aus und bringen sich oder einen geeigneten Kandidaten ins Spiel! Die Vorschlagszettel liegen demnächst in Kirchen und Pfarrbüros aus (oder sie schneiden den hier abgedruckten Zettel aus). Ausgefüllte Zettel bitte in die Vorschlagsboxen in den Kirchen oder im Pfarrbüro einwerfen. (Kandidatenvoschläge per Mail an das Pfarrbüro gehen natürlich auch).

Weiter Infos finden sie hier: Wahlaufruf-des-Bischofs

Ihr Pfarrer Karl Klein
(21.11.2025)


Vorabinfo: Am 1. März 2026 stehen in allen Gemeinden die Pfarrgemeinderatswahlen an.

 

Ziele und Aufgaben des Pfarrgemeinderates

Der Pfarrgemeinderat dient dem Aufbau einer lebendigen Gemeinde durch die Verwirklichung des Heilsdienstes und Weltauftrags der Kirche. In pastoralen Fragen berät und unterstützt er den Pfarrer in seinen Aufgaben. Als Organ des Laienapostolats wird er, ohne in die Eigenständigkeit der Gruppen und Verbände in der Pfarrgemeinde einzugreifen, in eigener Verantwortung tätig (vgl. Satzung für Pfarrgemeinderäte, § 2 beide Alternativen). Dies betrifft insbesondere sein gesellschaftspolitisches Engagement, das in den verschiedenen Ausfächerungen des menschlichen Lebens in der Pfarrgemeinde zum Tragen kommen sollte, beispielsweise in Berufs- und Arbeitswelt.

Der Pfarrgemeinderat ist das pastorale Laiengremium, dessen Ziel eine lebendige christliche Gemeinde in einer säkularisierten Gesellschaft ist. Seine wichtigste Aufgabe ist dabei, die Grunddienste der Kirche Gottesdienst (geistliches Leben), Verkündigung (christliches Lebenszeugnis in Tat und Wort), Diakonie (Nächstenliebe und soziales Engagement) mitzutragen und zu verwirklichen.

Pfarrgemeinderäte sind „Gottes Mitarbeiter am Evangelium“ (1 Thess 3,2). Sie tragen Mitverantwortung an der Entfaltung der Geistesgaben in der Gemeinde und für die Menschen in ihrem Umfeld. Sie sind aufgerufen, in allem zusammenzuarbeiten, nicht zuletzt in den sozialen Bereichen, und die Gebets- und Gottesdienstgemeinschaft zu wahren.

Es sollten die verschiedenen Gruppierungen der Pfarrei im Pfarrgemeinderat vertreten sein, damit ein breites Spektrum von Ideen und Anregungen zur Mitgestaltung in die Arbeit einfließen kann.

Eine lebendige Gemeinde braucht zur Erfüllung ihrer vielfältigen Aufgaben viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dazu ist es hilfreich, thematisch orientierte Sachausschüsse im Pfarrgemeinderat einzurichten oder zumindest Sachbeauftragte für bestimmte Bereiche zu benennen, die das entsprechende Anliegen hauptsächlich verfolgen. Jede und jeder sollte dabei die eigene Rolle finden können. Zwei besondere Aufgabenfelder sind die Jugend und die Familie.

Der Pfarrgemeinderat

  • ist Gesicht und Stimme der Pfarrgemeinde.
  • beobachtet, was in der Kirche passiert.
  • möchte das Leben und die Politik vor Ort mitgestalten.
  • entscheidet bei allen wichtigen Fragen der Pfarrgemeinde mit.
  • überlegt, wie er Menschen helfen kann.
  • ist eine tolle Gemeinschaft von vielen Menschen mit gleichen Zielen.

 

Weitere Infos auch unter: Bistum Augsburg / Wahlen-Pfarrgemeinderaete

 

PGR-Wahl_2026_Kandidatenflyer